ZUR NUTZUNG DER EINRICHTUNG UFC GYM ST.PAULI
Stand: Oktober 2024
VERTRAGSSCHLUSS
1.1 Leistungsumfang
Das Studio gewährt dem Mitglied während der Öffnungszeiten, die durch Aushang im Studio oder auf der Webseite bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen zu nutzen. Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet. Das Studio ist berechtigt, einzelne Leistungsangebote zu verändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung des Studios für das Mitglied zumutbar sind und die vertraglichen Hauptleistungen im Wesentlichen bestehen bleiben.
1.2 Zusätzliche Leistungen
Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen werden bei Inanspruchnahme separate Kosten vom Studio erhoben. Die gebuchten Leistungen können in der Zeit der Mitgliedschaft genutzt werden. Das Studio ist berechtigt, Dienstleistungen wie Personal Training, die personengebunden sind, verfallen zu lassen, wenn das Mitglied die gebuchten Leistungen nicht wahrgenommen und damit bewusst verfallen lassen hat. Sollte das Studio Schuld an der Nicht-Erbringung der gebuchten Leistung haben, so schuldet das Studio eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung.
1.3 Jugendliche und nicht voll Geschäftsfähige
Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sowie Mitglieder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, aber nicht voll geschäftsfähig sind, können mit dem Studio keinen Vertrag online abschließen. Ein Vertrag mit dem Studio kann von diesen Kunden aber jederzeit im Studio mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter des Mitglieds geschlossen werden, welche schriftlich vorgelegt werden muss.
1.4 Vertragsschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Das Studio ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedvertrag des Mitglieds mit dem Studio, oder eines anderen UFC GYM, aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch das Studio gekündigt wurde.
1.5 Online-Vertragsabschluss
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „Vertrag abschließen“ (oder ähnlich) ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail durch das Studio. Das Studio ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedvertrag des Mitglieds mit dem Studio, oder eines anderen UFC GYM, aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch das Studio gekündigt wurde. Mitgliedern, die ihren Vertrag online mit dem Studio abgeschlossen haben und die Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das das Studio separat informiert.
2.0 ZUTRITTSMEDIUM
2.1 Zugangsberechtigung zum Studio
Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Mitgliedskarte oder Mitgliedsarmband), welches ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen (z.B durch einen Lichtbildausweis) und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht. Für die Ausstellung eines Leih-Zutrittsmediums können weitere Kosten entstehen.
2.2 Erstausstellungsgebühr
Das Zutrittsmedium ist in der jeweiligen Aufnahmegebühr des Studios inkludiert. Bei Widerruf der Mitgliedschaft muss das Zutrittsmedium dem Studio zurückgebracht werden, ansonsten werden EUR 30,00 einbehalten.
2.3 Umgang mit dem Zutrittsmedium
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich im Studio zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird eine etwaige Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums gesperrt.
2.4 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaft im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d. h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 200,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Um sicherzustellen, dass die Mitgliedskarte oder das Mitgliedsarmband nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied dem Studio ein Foto von sich zur Verfügung, welches vom Studio gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich das Studio vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.
2.5 Neuausstellung des Zutrittsmediums
Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums durch das Mitglied erforderlich wird, ist eine Aktivierungsgebühr von EUR 30,00 fällig. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio durch eine Neuausstellung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei einmaligem Vergessen des Zutrittsmediums wird eine Leihgebühr von EUR 2,00 pro Besuch berechnet. Das Studio behält sich das Recht vor, bei wiederholtem Vergessen des Zutrittsmediums, dem Mitglied dieses sofort in Rechnung zu stellen.
2.6 Bargeldlose Zahlung mit dem Zutrittsmedium
Das Studio ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr für alle Produkte und Leistungen einzuführen, die das Studio zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen anbietet. Macht das Studio von dieser Möglichkeit Gebrauch, können angebotene Produkte und Zusatzleistungen vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über das Zutrittsmedium in Anspruch genommen werden. Das Studio kann den Höchstbetrag des Guthabens, die Höhe der einzelnen Aufladungen sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten festlegen. Während der Laufzeit des Vertrages kann das Mitglied jederzeit den dem Zutrittsmedium gutgeschriebenen Betrag auf sein Girokonto zurückbuchen lassen. Guthaben wird nicht ausgezahlt, sofern es sich um das vom Unternehmen eingezahlte Guthaben handelt, welches als Bonusguthaben fungiert. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht. Ein bei Vertragsende vorhandenes Guthaben auf dem Zutrittsmedium wird auf das Girokonto des Mitglieds zurückgebucht, es sei denn, es bestehen zu diesem Zeitpunkt Zahlungsrückstände aus dem Vertragsverhältnis. In diesem Fall ist das Studio berechtigt, das Restguthaben im Wege der Aufrechnung zu vereinnahmen.
3.0 STUDIONUTZUNG
3.1 Hausordnung
Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.
3.2 Nutzung der Spinde
Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Sollte es Mietspinde geben, so dürfen diese nur von den jeweiligen Mietern jederzeit genutzt werden.
3.3 Nutzung von Kundenparkplätzen
Falls Kundenparkplätze vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen diese vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt, Parkkarten herauszugeben, die vom Mitglied kenntlich im Fahrzeug auszulegen sind. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Mitglieds im Studio sowie bei fehlender Auslage einer Parkkarte im PKW, ist das Studio zu einem kostenpflichtigen Abschleppen des PKW berechtigt.
4.0 PFLICHTEN DES MITGLIEDS
4.1 Begleitung
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.
4.2 Verletzung von Verhaltenspflichten
Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.
4.3 Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, dem Studio bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen vom Studio (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post, an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
4.4 Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.0 MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG
5.1 Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren / Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für die Mitgliedskarte oder Mitgliedsarmband) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird dem Studio hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus, spätestens zum 5. Werktag eines Monats, per Einzugsermächtigung abgebucht. Im ersten vollen Kalendermonat der Mitgliedschaft werden zusätzlich der anteilige Betrag für den ersten Monat sowie die Aufnahmegebühr abgebucht. Monatliche Zahlungen per Dauerauftrag oder Überweisung sind nicht möglich.
5.2 Kosten bei Rückbuchungen
Wird dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet, ist das Studio berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/oder Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zu verlangen, es sei denn, das Mitglied hat die Nichteinlösung bzw. die Rückbelastung nicht verschuldet.
5.3 Zahlungsverzug
Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied im Verzugsfall die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten eines Inkassobüros, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten.
5.4 Preisanpassungsrecht
Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend der Erhöhung anzupassen. Das Studio wird dem Mitglied die Anpassung in Textform mitteilen. Diese Erhöhung des Mitgliedsbeitrags wird ab Beginn des dem Zeitpunkt der Mitteilung folgenden Vertragsjahres wirksam. Ermäßigt sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.
6.0 DAUER DER MITGLIEDSCHAFT, VORABNUTZUNG, KÜNDIGUNG, STILLLEGUNG
6.1 Erstlaufzeit
Die Grundlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt mindestens einen Monat (je nach Vertrag), wenn die Mitgliedschaft zum Monatsanfang beginnt. Beginnt die Mitgliedschaft während eines laufenden Monats, beträgt die Grundlaufzeit einen Monat zuzüglich der verbleibenden Tage bis zum Ende dieses laufenden Monats (beginnt die Mitgliedschaft also z. B. am 19.05. eines Jahres, endet sie zum 30.06. des Folgemonats). Danach verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt wird.
6.2 Vorabnutzung
Wünscht das Mitglied ein Training vor dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn, gewährt das Studio dem Mitglied gegen Zahlung eines Vorabnutzungsentgeltes bereits ab dem gewünschten Zeitpunkt die vertraglich vereinbarten Leistungen. Die vereinbarte Vertragslaufzeit bleibt von der Vorabnutzung unberührt.
6.3 Kündigung
Der Mitgliedsvertrag kann von dem Mitglied und dem Studio jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit (6.1) bzw. eines Verlängerungszeitraums (6.4) gekündigt werden.
6.4 Vertragsverlängerung
Wird die Mitgliedschaft nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß (6.7) gekündigt, verlängert sich der Mitgliedsvertrag jeweils um einen weiteren Monat, wobei stets eine Kündigungsfrist von einem Monat für beide Vertragspartner gilt. Bei Aktionsmitgliedschaften ändert sich der Mitgliedsbeitrag nach der vereinbarten Grundlaufzeit automatisch und ohne vorherige Ankündigung in die jeweilige abgeschlossene Kategorie (Gym Only, Fitness, MMA o. Champion) zum Regeltarif.
6.5 Außerordentliche Kündigung
Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Studio ist ferner zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt, wenn das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages in Verzug ist, der die Höhe von zwei Monatsbeiträgen erreicht. Kündigt das Studio aus wichtigem Grund, kann das Studio den für die restliche Vertragsdauer anfallenden Mitgliedsbeitrag mit sofortiger Fälligkeit als Schadenersatz geltend machen, es sei denn, das Mitglied hat die Kündigung durch das Studio aus wichtigem Grund nicht verschuldet oder es weist nach, dass dem Studio kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
6.6 Ruhen der Mitgliedschaft und Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags
Das Mitglied hat die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Die Ruhezeit darf in Summe pro Kalenderjahr höchstens zwei Monate betragen und ist nur für volle Kalendermonate möglich. Für die Dauer des Ruhens ist das Mitglied von der Zahlung des Monatsbeitrags befreit. Die Ruhezeit muss spätestens 15 Tage vor Beginn des ersten Ruhemonats in Textform (z. B. per Kontaktformular oder Brief oder E-Mail) beantragt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum des Ruhens der Mitgliedschaft. Für die Dauer der Stilllegung kann das Mitglied die Leistungen im Studio nicht in Anspruch nehmen.
6.7 Form
Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen. Zudem ist die Kündigung auch über einen Button auf der Webseite möglich.
7.0 VERBOTENE SUBSTANZEN IM STUDIO
7.1 Verbotene Substanzen
Im Studio ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in das Studio untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
7.2 Folgen eines Verstoßes
Handelt das Mitglied den Vorgaben der Ziffer 7.1. zuwider, d. h. konsumiert es wissentlich und willentlich verbotene Substanzen im Studio oder gibt solche an Dritte weiter, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Vertragsverletzung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 500,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8.0 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Haftung in Bezug auf die Spinde in den Umkleideräumen.
9.0 DATENSCHUTZ
9.1 Datenspeicherung
Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten bis zu einer Dauer von zwei Jahren. In anonymisierter Form werden die erfassten Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio verwendet.
9.2 Videoüberwachung
Das Studio behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.
10.0 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1 Änderungen dieser AGB
Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten des Monatszyklus zu kündigen.
10.2 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
10.3 Teilnahme an Streitschlichtung
Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.
10.4 Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.
ZUR NUTZUNG DER EINRICHTUNG UFC GYM KU’DAMM 38
Stand: Oktober 2024
VERTRAGSSCHLUSS
1.1 Leistungsumfang
Das Studio gewährt dem Mitglied während der Öffnungszeiten, die durch Aushang im Studio oder auf der Webseite bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen zu nutzen. Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet. Das Studio ist berechtigt, einzelne Leistungsangebote zu verändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung des Studios für das Mitglied zumutbar sind und die vertraglichen Hauptleistungen im Wesentlichen bestehen bleiben.
1.2 Zusätzliche Leistungen
Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen werden bei Inanspruchnahme separate Kosten vom Studio erhoben. Die gebuchten Leistungen können in der Zeit der Mitgliedschaft genutzt werden. Das Studio ist berechtigt, Dienstleistungen wie Personal Training, die personengebunden sind, verfallen zu lassen, wenn das Mitglied die gebuchten Leistungen nicht wahrgenommen und damit bewusst verfallen lassen hat. Sollte das Studio Schuld an der Nicht-Erbringung der gebuchten Leistung haben, so schuldet das Studio eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung.
1.3 Jugendliche und nicht voll Geschäftsfähige
Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sowie Mitglieder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, aber nicht voll geschäftsfähig sind, können mit dem Studio keinen Vertrag online abschließen. Ein Vertrag mit dem Studio kann von diesen Kunden aber jederzeit im Studio mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter des Mitglieds geschlossen werden, welche schriftlich vorgelegt werden muss.
1.4 Vertragsschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Das Studio ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedvertrag des Mitglieds mit dem Studio, oder eines anderen UFC GYM, aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch das Studio gekündigt wurde.
1.5 Online-Vertragsabschluss
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „Vertrag abschließen“ (oder ähnlich) ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail durch das Studio. Das Studio ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedvertrag des Mitglieds mit dem Studio, oder eines anderen UFC GYM, aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch das Studio gekündigt wurde. Mitgliedern, die ihren Vertrag online mit dem Studio abgeschlossen haben und die Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das das Studio separat informiert.
2.0 ZUTRITTSMEDIUM
2.1 Zugangsberechtigung zum Studio
Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Mitgliedskarte oder Mitgliedsarmband), welches ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen (z.B. durch einen Lichtbildausweis) und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht. Für die Ausstellung eines Leih-Zutrittsmediums können weitere Kosten entstehen.
2.2 Erstausstellungsgebühr
Das Zutrittsmedium ist in der jeweiligen Aufnahmegebühr des Studios inkludiert. Bei Widerruf der Mitgliedschaft muss das Zutrittsmedium dem Studio zurückgebracht werden, ansonsten werden EUR 30,00 einbehalten.
2.3 Umgang mit dem Zutrittsmedium
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich im Studio zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird eine etwaige Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums gesperrt.
2.4 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaft im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d. h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 200,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Um sicherzustellen, dass die Mitgliedskarte oder das Mitgliedsarmband nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied dem Studio ein Foto von sich zur Verfügung, welches vom Studio gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich das Studio vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.
2.5 Neuausstellung des Zutrittsmediums
Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums durch das Mitglied erforderlich wird, ist eine Aktivierungsgebühr von EUR 30,00 fällig. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio durch eine Neuausstellung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei einmaligem Vergessen des Zutrittsmediums wird eine Leihgebühr von EUR 2,00 pro Besuch berechnet. Das Studio behält sich das Recht vor, bei wiederholtem Vergessen des Zutrittsmediums, dem Mitglied dieses sofort in Rechnung zu stellen.
2.6 Bargeldlose Zahlung mit dem Zutrittsmedium
Das Studio ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr für alle Produkte und Leistungen einzuführen, die das Studio zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen anbietet. Macht das Studio von dieser Möglichkeit Gebrauch, können angebotene Produkte und Zusatzleistungen vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über das Zutrittsmedium in Anspruch genommen werden. Das Studio kann den Höchstbetrag des Guthabens, die Höhe der einzelnen Aufladungen sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten festlegen. Während der Laufzeit des Vertrages kann das Mitglied jederzeit den dem Zutrittsmedium gutgeschriebenen Betrag auf sein Girokonto zurückbuchen lassen. Guthaben wird nicht ausgezahlt, sofern es sich um das vom Unternehmen eingezahlte Guthaben handelt, welches als Bonusguthaben fungiert. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht. Ein bei Vertragsende vorhandenes Guthaben auf dem Zutrittsmedium wird auf das Girokonto des Mitglieds zurückgebucht, es sei denn, es bestehen zu diesem Zeitpunkt Zahlungsrückstände aus dem Vertragsverhältnis. In diesem Fall ist das Studio berechtigt, das Restguthaben im Wege der Aufrechnung zu vereinnahmen.
3.0 STUDIONUTZUNG
3.1 Hausordnung
Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.
3.2 Nutzung der Spinde
Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Sollte es Mietspinde geben, so dürfen diese nur von den jeweiligen Mietern jederzeit genutzt werden.
3.3 Nutzung von Kundenparkplätzen
Falls Kundenparkplätze vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen diese vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt, Parkkarten herauszugeben, die vom Mitglied kenntlich im Fahrzeug auszulegen sind. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Mitglieds im Studio sowie bei fehlender Auslage einer Parkkarte im PKW, ist das Studio zu einem kostenpflichtigen Abschleppen des PKW berechtigt.
4.0 PFLICHTEN DES MITGLIEDS
4.1 Begleitung
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.
4.2 Verletzung von Verhaltenspflichten
Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.
4.3 Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, dem Studio bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen vom Studio (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post, an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
4.4 Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.0 MITGLIEDSBEITRÄGE, ZAHLUNGSVERZUG
5.1 Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren / Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für die Mitgliedskarte oder Mitgliedsarmband) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird dem Studio hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus, spätestens zum 5. Werktag eines Monats, per Einzugsermächtigung abgebucht. Im ersten vollen Kalendermonat der Mitgliedschaft werden zusätzlich der anteilige Betrag für den ersten Monat sowie die Aufnahmegebühr abgebucht. Monatliche Zahlungen per Dauerauftrag oder Überweisung sind nicht möglich.
5.2 Kosten bei Rückbuchungen
Wird dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet, ist das Studio berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/oder Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zu verlangen, es sei denn, das Mitglied hat die Nichteinlösung bzw. die Rückbelastung nicht verschuldet.
5.3 Zahlungsverzug
Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied im Verzugsfall die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten eines Inkassobüros, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten.
5.4 Preisanpassungsrecht
Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend der Erhöhung anzupassen. Das Studio wird dem Mitglied die Anpassung in Textform mitteilen. Diese Erhöhung des Mitgliedsbeitrags wird ab Beginn des dem Zeitpunkt der Mitteilung folgenden Vertragsjahres wirksam. Ermäßigt sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.
6.0 DAUER DER MITGLIEDSCHAFT, VORABNUTZUNG, KÜNDIGUNG, STILLLEGUNG
6.1 Erstlaufzeit
Die Grundlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt mindestens einen Monat (je nach Vertrag), wenn die Mitgliedschaft zum Monatsanfang beginnt. Beginnt die Mitgliedschaft während eines laufenden Monats, beträgt die Grundlaufzeit einen Monat zuzüglich der verbleibenden Tage bis zum Ende dieses laufenden Monats (beginnt die Mitgliedschaft also z. B. am 19.05. eines Jahres, endet sie zum 30.06. des Folgemonats). Danach verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt wird.
6.2 Vorabnutzung
Wünscht das Mitglied ein Training vor dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn, gewährt das Studio dem Mitglied gegen Zahlung eines Vorabnutzungsentgeltes bereits ab dem gewünschten Zeitpunkt die vertraglich vereinbarten Leistungen. Die vereinbarte Vertragslaufzeit bleibt von der Vorabnutzung unberührt.
6.3 Kündigung
Der Mitgliedsvertrag kann von dem Mitglied und dem Studio jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit (6.1) bzw. eines Verlängerungszeitraums (6.4) gekündigt werden.
6.4 Vertragsverlängerung
Wird die Mitgliedschaft nicht fristgerecht, oder nicht ordnungsgemäß (6.7) gekündigt, verlängert sich der Mitgliedsvertrag jeweils um einen weiteren Monat, wobei stets eine Kündigungsfrist von einem Monat für beide Vertragspartner gilt. Bei Aktionsmitgliedschaften ändert sich der Mitgliedsbeitrag nach der vereinbarten Grundlaufzeit automatisch und ohne vorherige Ankündigung in die jeweilige abgeschlossene Kategorie (Gym Only, Fitness, MMA o. Champion) zum Regeltarif.
6.5 Außerordentliche Kündigung
Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Studio ist ferner zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt, wenn das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages in Verzug ist, der die Höhe von zwei Monatsbeiträgen erreicht. Kündigt das Studio aus wichtigem Grund, kann das Studio den für die restliche Vertragsdauer anfallenden Mitgliedsbeitrag mit sofortiger Fälligkeit als Schadenersatz geltend machen, es sei denn, das Mitglied hat die Kündigung durch das Studio aus wichtigem Grund nicht verschuldet oder es weist nach, dass dem Studio überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
6.6 Ruhen der Mitgliedschaft und Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags
Das Mitglied hat die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Die Ruhezeit darf in Summe pro Kalenderjahr höchstens zwei Monate betragen und ist nur für volle Kalendermonate möglich. Für die Dauer des Ruhens ist das Mitglied von der Zahlung des Monatsbeitrags befreit. Die Ruhezeit muss spätestens 15 Tage vor Beginn des ersten Ruhemonats in Textform (z. B. per Kontaktformular oder Brief oder E-Mail) beantragt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum des Ruhens der Mitgliedschaft. Für die Dauer der Stilllegung kann das Mitglied die Leistungen im Studio nicht in Anspruch nehmen.
6.7 Form
Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen. Zudem ist die Kündigung auch über einen Button auf der Webseite möglich.
7.0 VERBOTENE SUBSTANZEN IM STUDIO
7.1 Verbotene Substanzen
Im Studio ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in das Studio untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
7.2 Folgen eines Verstoßes
Handelt das Mitglied den Vorgaben der Ziffer 7.1. zuwider, d. h. konsumiert es wissentlich und willentlich verbotene Substanzen im Studio oder gibt solche an Dritte weiter, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Vertragsverletzung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 500,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8.0 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Haftung in Bezug auf die Spinde in den Umkleideräumen.
9.0 DATENSCHUTZ
9.1 Datenspeicherung
Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten bis zu einer Dauer von zwei Jahren. In anonymisierter Form werden die erfassten Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio verwendet.
9.2 Videoüberwachung
Das Studio behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.
10.0 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1 Änderungen dieser AGB
Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten des Monatszyklus zu kündigen.
10.2 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
10.3 Teilnahme an Streitschlichtung
Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.
10.4 Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.